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Nötigung und Selbstjustiz (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5835 Tagen) @ Thomas

Ist es strafbar, als Dienstleister an einer Wohnungstür zu klingeln, und dort ein Angebot abzugeben, dass die Vorzüge der Dienstleistung schildert?


Gegenfrage:
Ist es strafbar, mit einer Strumpfmaske über dem Kopf (ist ja als solches nicht verboten) und einer Schreckschußpistole, die man rein zufällig in der Hand hält, an der Sparkasse eine Barabhebung vorzunehmen?

Hallo Thomas,

strafbar kann beides sein und dein Beispiel sogar noch eher. Aber ein vermeintlicher Bankräuber wird eher in den Knast gesteckt, als ein Mietnomade, der sich im Grunde genommen auch strafbar macht, denn er zahlt keine Miete und nutzt es sehr lange straffrei.
In unserer Straße gibt es zwei Doppelhaushälften, die beide bis vor ein paar Jahren vermietet waren. Durch ein Mietnomaden in der einen Haushälfte ist der Eigentümer gezwungen gewesen, seine Mietshäuser zu verkaufen, um die in 2 Jahren dauerndem Rechtsstreit anfallenden Kosten bezahlen zu können. 2 Jahre keine Miete bekommen und das Haus wurde im jämmerlichen Zustand hinterlassen....auch nach den 2 Jahren hat der damalige Eigentümer noch keinen Cent von dem Mietnomaden gesehen. Wie steht das Gesetz hinter solchen Fällen, die immer häufiger vorkommen?

...hat jetzt auch nix mit meinem ebay-Problem zu tun, aber über gewisse Dinge sollte der Gesetzgeber auch mal nachdenken.

Viele Grüße[image]

Lothar

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