Nötigung und Selbstjustiz (Plauderei)
Ist es strafbar, als Dienstleister an einer Wohnungstür zu klingeln, und dort ein Angebot abzugeben, dass die Vorzüge der Dienstleistung schildert? Dann nehm ich aber den nächsten Vorwerkvertreter, der bei mir klingelt, gleich mal gemäß §127 StPO vorläufig fest. Der Mieter wird ja im geschilderten Fall zu nichts verpflichtet, zudem er sich nicht selbst entschließt. Und "Schläge auf den Hinterkopf" zur Steigerung der Denkfähigkeit gibts ja auch keine. Also ist es fraglich, ob man hier von Nötigung sprechen könnte. Alles Auslegungssache. Und das Mietrecht ist in solchen Fällen tatsächlich nicht mehr auf dem Stand der Zeit, weil es sehr viele Nomaden-Fälle gibt, die am Ende sogar existenzbedrohend für den Vermieter sein können. Und das trotz Räumungsklagemöglichkeit und der gleichen.
Aber egal, führt auch weg vom Thema.
Bei meinem eBay-Fall gibts auch neues. Nachdem ich schon seit Ende letzter Woche täglich nach dem aktuellen Stand gefragt hab, hab ich gestern abend dann geschrieben, dass ich jetzt endlich ne Antwort und bis Freitag entweder Geld zurück oder Ware will, da ich ansonsten bei Paypal den Käuferschutz beantrag und Strafanzeige stelle.
Heute kam dann schon die Nachricht, dass es dem Kameraden leid tut, weil er auf Geschäftsreise war, seine Frau mit dem Paketversand beauftragt hat und die es vergessen hat und er jetzt selbst und höchstpersönlich die Sache auf die Reise geschickt hat und mir auch noch den Absendebeleg zukommen lässt. Nette Ausredenstory. Jettz wart ich halt mal das Wochenende ab, ob noch was kommt, und vor allem, ob es dem entspricht, was ich haben wollte.
Schade, dass man immer eine Drohkulisse aufbauen muss, um Reaktionen herauszufordern.
Hilfe und Infos
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