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Nötigung und Selbstjustiz (Plauderei)

Thomas, (vor 5836 Tagen) @ Elton

Ist es strafbar, als Dienstleister an einer Wohnungstür zu klingeln, und dort ein Angebot abzugeben, dass die Vorzüge der Dienstleistung schildert?

Gegenfrage:
Ist es strafbar, mit einer Strumpfmaske über dem Kopf (ist ja als solches nicht verboten) und einer Schreckschußpistole, die man rein zufällig in der Hand hält, an der Sparkasse eine Barabhebung vorzunehmen?

Mit dummen Ausreden kommt man nur bei dummen Richtern weit, und die gibt es zwar, aber sie sind eher selten.

T.

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