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Recht auf freie Meinungsäußerung (Plauderei)

Thomas, (vor 5835 Tagen) @ Nico

Ebensowenig hat hier jemand das Recht die Freizeitaktivitäten anderer als Sinnfrei zu bezeichnen. Ich kann die Hobby´s oder Interessen anderer teilen oder auch nicht, ein Recht sie als Sinnfrei zu bezeichnen habe ich damit noch lange nicht.

Falsch. Kleine juristische Nachhilfe: Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG), solange er damit nicht gegen Straf- oder sonstige Gesetze verstößt. Und das ist bei der persönlichen Wertung "sinnfrei" nicht der Fall. Man kann diese Wertung teilen oder nicht, sie bewegt sich aber im zulässigen Rahmen freier Meinungsäußerung.

LG
T.

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