Autogas in Tiefgaragen (Plauderei)
Nun stellt sich die Frage, wie der AG ein Fahrzeug erkennen kann, ob es LPG-betrieben ist oder nicht? Da greift wieder das Eigentumsrecht des Kfz-Besitzers...nur der bloße Verdacht reicht da vor den Arbeitsgerichten nicht aus. Ich als Eigentümer des KFZ muss nicht nachweisen, ob mein Fahrzeug LPG hat oder nicht....der AG muss es tun und das kann er nicht.
fährst Du auch falsch rum durch Einbahnstrassen, wenn es keine Zeugen gibt? Sieht ja auch keiner?
Wenn ich es untersage, dass so ein Fahrzeug in meine Garage fährt, muss ich nicht nachweisen das ein Fahrzeug LPG hat oder nicht. Der jeweilige Mitarbeiter sollte wissen was er fährt. Nutzt er die Garage trotzdem verstösst er gegen eine Anweisung seines AG. Sollte es rauskommen ist das ein Vertrauensbruch und rechtfertigt eine Kündigung.
Viele Firmen lassen sich solche Regelungen unterschreiben. Da ist es kein Problem die Kenntnis nachzuweisen. Ebenso bei einem Schild in der Zufahrt.
Ausserdem kann man sehr wohl ein LPG Fahrzeug erkennen. Wer aufmerksam um ein Auto läuft sieht den Tankanschluss.
Sollte dann trotzdem der (extrem unwahrscheinliche) Fall eintreten, dass als Folge des LPG etwas mit der Garage passiert, hat der Fahrer auch noch ein Versicherungsproblem, da diese bei Vorsatz wohl nicht zahlen wird.
Ob es ein LPG, Benzin oder Dieselfahrzeug war, das da abgefakelt ist können die Brandermittler mit 99,9999% Sicherheit feststellen
LG
Oliver
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