Unbeleuchteter Traktoranhänger (Plauderei)
Hallo Henrik,
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.htmlAuch Fußgänger, insbesondere Kinder (!!!) sind unbeleuchtet!
Denk mal drüber nach!
da hast du natürlich schon Recht. Aber ist es nicht so, dass man Kinder bei Dunkelheit mit reflektierenden Emblemen oder Jacken kleiden soll? Erwachsene sollten dies auch berücksichtigen. Oder eine Taschenlampe mitnehmen, wenn man schon auf der Landstraße gehen muss. Dann müssen sie gegen die Fahrtrichtung gehen und wenn ein Auto kommt, die Fahrbahn verlassen!! Und um diese Uhrzeit rechnet man eigentlich nicht mit Fußgänger auf Landstraßen.
Was ich vergessen habe, das ganze ist auf einer überregionalen gut ausgebauten Landstraße passiert. Und Fußgänger und Kinder sind wahrscheinlich nicht so breit als wie ein Traktor mit einer 2,5m breiten Walze. Die müssten ja dann schon direkt auf der Straße laufen. Fußgängern kann man leichter ausweichen, ohne Gefahr zu laufen, auf die Gegenfahrbahn zu kommen.
VG, Horst