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Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Plauderei)

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, (vor 5081 Tagen) @ King

Wenn das Tatsächliche gewicht des Anhängers ausschlagebend währe müsste
er mit dir auf eine geeichte Wage fahren um zu überprüfen das du nicht
überladen hast

Bei entsprechenden Kontrollen wird jede einzelne Achse vermessen.
Ein Fahrzeug, wa nicht überladen ist, ist nicht überladen. Also kann es keine Strafe geben, nur weil der Hänger theoretisch mehr wiegen könnte. Bei Anhängern zählt das tatsächliche Gewicht, ich bin mir nur nicht sicher, was beim PKW zählt. Denn einen Sprinter mit unter 3,5t aber zulässigem Gewicht von über 3,5t darf ich mit Klasse B nicht fahren.
Außerdem gibt es noch die Achenanzahlbeschränkung, wobei ich gerade nicht weiß ob die für den alten 3er oder neuen B Schein zählt.

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