Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Plauderei)
Relevant für das Führerscheinrecht:Für das Führerscheinrecht gilt zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers!
Und: Zulässiges Gesamtzuggewicht, denn ich darf mit der alten Klasse 3 (grauer Lappen) ein zulässiges Gesamtzuggewicht von 18,5 Tonnen fahren (7,5-Tonnen-LKW und Tandemanhänger 11 Tonnen).
Hilfe und Infos
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