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Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Plauderei)

Schrauber, (vor 5027 Tagen) @ Kangoo_Rookie

Relevant für die STVO:

Das Gesamtzuggewicht setzt sich zusammen aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers!

Worauf stützt du diese Behauptung? Warum ist dann die zulässige Anhängelast nicht einfach die Differenz zwischen zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges? Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ist, wenn es angegeben ist, immer geringer als die Summe von zul. Ges.-Gew. des Zugfahrzeugs und zul. Anhängelast, damit man die Möglichkeit hat, mehr hinten dran zu hängen, wenn man das zul. Ges.-Gew. des Zugfahrzeugs nicht ausschöpft. Wenn deine Behauptung richtig wäre, könnte man doch die zulässige Anhängelast NIE ausnutzen, wenn ein zul. Gesamtgewicht des Zuges gilt, das geringer als die Summe ...

Meint Schrauber.

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Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km


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