Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts - Klarstellung (Plauderei)
Relevant für die STVO:
Das Gesamtzuggewicht setzt sich zusammen aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers!
Relevant für das Führerscheinrecht:
Für das Führerscheinrecht gilt zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers!
Gruß Michael
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