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Zusammensetzung des Gesamtzuggewichts (Plauderei)

Schrauber, (vor 5030 Tagen) @ KST -- (Admin)

Im Internet findet man zu dem Thema unterschiedliche Meinungen, es überwiegt aber die Meinung, dass bei der Anhängelast ausschließlich die tatsächlich gezogene Masse relevant ist.

So steht es auch bei Wikipedia gleich im ersten Satz. Allerdings hat der Artikel leider keine Einzelnachweise.

Also habe ich mal in der StVZO nachgeschaut: Dort heißt es in § 42:

"§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei … Personenkraftwagen … weder das zulässige Gesamtgewicht … des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen."

Die Formulierung "gezogene Anhängelast" (also nicht "zulässige Gesamtmasse des Anhängers" ) ist doch eindeutig - oder?

Entsprechend sollte es doch auch mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges sein, sonst müsste es ja "höchstzulässige Summe der zuässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger" heißen.

Gruß, Schrauber


P.S.: Bei der Frage, was man mit seinem Führerschein fahren und ziehen darf, ist natürlich das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend.

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km


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