Einmal werd ich das Dreckschwein erwischen und dann ..... (Plauderei)
Hallo JojoonTour,
sei evtl. froh, dass Du wegen des Fahrzeugschadens der Streuwiesenbesucher nicht angezeigt wurdest wegen unterlassener nötigen Sorgsamspflicht oder sowas.
Während der Wildwestzeiten in Deutschlands Osten anfangs der 90er erlebte ich folgendes :
Ein Kneiper hatte im Saal seinen Hund frei rumlaufen lassen - also Abschreckung pur. Samstagmorgen sah der Wirt
ein offenes Saalfenster. Da keine Verluste oder Verwüstungen zu sehen waren, wurde der Hund gelobt.
Monate später erhielt er einen Krankenkassen-Unfallmeldebogen mit der Bitte um Stellungnahme wegen einer KKH-Notbehandlung von einer ihm unbekannten Person - Ereignisdatum war der Samstagmorgen s.o..
Er füllte wahrheitsgemäss aus: versuchter Einbruch und die wahrscheinliche Vertreibung durch den Hund.
Der Hund hatte wohl den Einbrecher so sehr erschrocken, dass er in Panik von der Fensterbank sprang, sich dabei
im grösseren Umfang verletzte und deswegen in ein in der Nähe gelegenes KKH zur Behandlung gefahren wurde.
Die Wirtsleute hatten keinen Lärm o.ä. mitbekommen.
Im folgenden Sommer besuchten wir die Pension und erfuhren:
Wochen später erhielt er eine Rg. für den Noteinsatz von ca. 900 D-Mark weil die Adresse des Patienten ungültig war.
Der Wirt war perplex. Durch den Einsatz seines Hundes wurde Diebstahl seines Vermögens verhindert. Und dafür
sollte er jetzt die Folgekosten tragen?? Hätte ihm der Dieb die Folgekosten des Einbruchs erstattet bzw. bezahlt?
Er fragte einen Anwalt. Der gab ihm den Rat zu zahlen - so sehr sein Rechtsstandpunkt berechtigt sei.
Anwalts- und Folgekosten für die Bemühung eines Gerichtes wären wahrscheinlich wesentlich höher. Er zahlte.
Und wegen dem Hund wurde eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Nun kommst Du.
PS:
Sorry wegen meiner recht ausführlichen Beschreibung.
Hilfe und Infos
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