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ein bißchen Mauer ... ... (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5798 Tagen) @ Jens

Bei der Höhe von 0,36 m könnte dieses Juwel deutscher Baukunst somit auch in jeder Verkehrsberuhigten ZONE Verwendung finden, insbesondere in den geschwindigkeitsbeschränkten Ortsdurchfahrten (hübenwiedrüben) sozusagen als Raserbegrenzungsstein.


Jens, du kannst doch nicht eine 36cm hohe Mauer in einer verkehrsberuhigten Zone einbauen....Mensch, da stolpert doch andauernd der Thomas drüber :-D :-D

...aber nette Idee ;-)

Aber Lothar, nur weil er dich manchmal rasend macht, ist Thomas doch noch lange kein Raser,
oder meinst Du, dass er doch an einer noch so kleinen Mauer Anstoß nehmen würde?


Nein, nein, Jens...beides war nicht gemeint. Thomas kann doch nicht stolpern, wenn er rast...oder vielleicht doch, ich weiß ja nicht, wie schnell er in einer verkehrsberuhigten Zone zu Fuß unterwegs ist *grins*

Viele Grüße in den Berliner Raum

Lothar


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