ein bißchen Mauer ... ... (Plauderei)
Bei der Höhe von 0,36 m könnte dieses Juwel deutscher Baukunst somit auch in jeder Verkehrsberuhigten ZONE Verwendung finden, insbesondere in den geschwindigkeitsbeschränkten Ortsdurchfahrten (hübenwiedrüben) sozusagen als Raserbegrenzungsstein.
Jens, du kannst doch nicht eine 36cm hohe Mauer in einer verkehrsberuhigten Zone einbauen....Mensch, da stolpert doch andauernd der Thomas drüber
...aber nette Idee 
Hilfe und Infos
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