was mache ich mit dem "alten" (Plauderei)
Yeap! Wobei seit 2012 kann man den Wagen durchaus zugelassen verkaufen oder?
Ich verkaufe eher selten Autos, aber ich denke immer noch sowas sollte man sein lassen.
Ist nämlich nicht auszuschließen das er die Karre doch nicht ummeldet und noch wochenlang damit durch die Gegend tingelt. Rate mal wo die Knöllchen und Versicherungsschäden dann hingehen...
(Wenn ein zugelassenes Fahrzeug verkauft wird ist das umgehend der Versicherung zu melden)
(Fahrzeugschein und Schilder verlassen den Hof natürlich nicht und werden unverzüglich zum Landratsamt gebracht.)
Da gibt es aber ein Problem: Doppelzulassungen sind nicht erlaubt. Sprich: Der Käufer darf kein Kurzzeitkennzeichen auf das Fahrzeug ausstellen lassen solange es noch angemeldet ist.
Das mag irrelevant sein wenn das Auto mitm Hänger abtransportiert wird oder rotes Händlerkennezeichen bekommt. Aber in beiden Fällen hätte man das Fahrzeug auch vorher abmelden können.
mfg JAU
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No Shift - No Service
ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002
Hilfe und Infos
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