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Irre Fahrer (Plauderei)

Sandro, (vor 5972 Tagen) @ fseydell

"Was soll ich meinem Kind, das eben aus der Verkehrsfahrrad schule kommt, eigentlich antworten, wenn es fragt warum DIE weder lichtanlage noch schutzbleche oder klingel haben. diese räder sind nicht für die strasse zugelassen. nur wenn sie im verein miteinander fahren. aber nicht allein oder privat."

Am Besten die Rechtslage...
§67 StVZO Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in §17 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen.


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