Nun auch noch mein Ketchup dazu (Plauderei)
Hallo Lothar,
schön, dass sich jetzt auch mal ein Außenstehender an der Diskussion beteiligt. Ich habe deine Beiträge bisher immer gern gelesen.
Deine Behauptung, dass gasbetriebene Fahrzeuge auf Grund der Gasprüfung in Tiefgaragen einfahren dürfen, ist leider nicht haltbar. Nicht alles ist in Deutschland erlaubt, was nicht mehr verboten ist. In solchen Fällen wird die Verantwortung dem mündigen Bürger zugeschoben. Besser wäre die Aussage, auf den Bürger abgeschoben.
In deinem Wagen ist sichergestellt, dass kein Gas in den Fahrgasraum gelangen kann. Das Gas wird aus dem Fahrzeug abgeleitet. Wenn diese Gas in Tiefgaragen oder tiefer liegenden Garagen nicht abgesaugt wird, bleibt es in diesen Räumen und kann ein zünd fähiges Gemisch Bilden.
Ich bin kein alter Rentner, der die Vorschriften von gestern kennt, sondern noch voll im Tagesgeschäft.
Ich habe nichts gegen Gasfahrzeuge, sondern werde demnächst auch auf Gas umsteigen. Ich sollte auf Erdgas umsteigen, da ich diesen Stoff verkaufe. Ich gebe aber zu, dass ich erst dann umsteige, wenn ich Erdgas, 4x4 und Kangoo auf eine Reihe bekomme.
sagt die Kanalratte
Lothar