KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Der neue Kangoo im Vergleich zum Alten (Plauderei)

Die Kanalratte, (vor 6214 Tagen) @ Chris2

Im Bezug auf Autogas klingst Du wie jeder andere, der eigentlich gar keine
Ahnung davon hat. Ich fahre zufällig ein LPG-Auto und wenn Du die GAVO
kennst, weißt Du, daß Du bis auf wenige Ausnahmen (Bremen, Saarland)
überall rein darfst. Das ist ohnehin (technisch) veralteter Blödsinn. Und
nicht zuletzt wird es niemals kontrolliert :-P
Und spätestens bei der Suche nach einer Tankstelle, wirst Du den Vorteil
von LPG erfahren. Und preislich hat sich da auch einiges getan.

Eigentlich wollte ich gar nicht mehr antworten, weil mir dein Stil nicht gefällt. Ich halte ihn für beleidigend. Aber die Arroganz bezüglich Gas ist so einfach nicht hinzunehmen. Du bist es, der hier keine Ahnung hat.

Ich bin von Hause aus Ingenieur mit den Fachgebieten Gas, Wasser und Abwasser. Autogas ist nun mal schwerer als Luft.Ein gestrichene Verbot ist noch lange keine Zulassung. Wenn eine Tiefgarage keine Lüftung hat kann ein zündfähiges Gemisch entstehen. Das ist kein veralteter Blödsinn.
Das Verbot für Gasfahrzeuge ist aus der GAVO genommen worden, da man das Problem mit einer Be- und Entlüftung der Tiefgarage technisch lösen kann. Es ist dem Besitzer aber freigestellt, eine Lüftungsanlage zu installieren oder nicht. Heute entscheidet der Tiefgaragenbesitzer, ob er Gasfahrzeuge zulässt. Ich habe heute hier in einem Parkhaus in NRW noch nachgesehen. In der Benutzungsordnung sind Gasfahrzeuge ausgeschlossen. Zuwider Handelnde haften für entstehend Schäden.
Ich schreibe dies aber auch insbesondere für alle Autogasfahrzeugfahrer, die ihr Fahrzeug in einer im Keller ihres Hauses gelegenen Garage abstellen. Deren Gasanlagen entlüften zwar aus dem Fahrzeug heraus, das Gas bleibt aber in der Garage stehen. Bei einer Explosion zahlt keine Versicherung!
Alle Fahrzeuge, die Flüssiggasflaschen transportieren, müssen auch heute noch oben eine Zuluftöffnung haben und im Boden ein eine Öffnung, durch die eventuell ausgetretenes Gas entweichen kann. Hier ist die Vorschrift vor einigen Jahren sogar noch verschärft worden. Früher konnte man seitlich unten ein Entlüftungsgitter anbringen. Heute muss es zwingend im Fahrzeugboden eingelassen werden.
Wir haben in Deutschland einen technisch sehr hohen Sicherheitsstandard und es ist sehr unwahrscheinlich, dass etwas passiert, aber es kommt doch immer wieder mal etwas vor.
warnt die Kanalratte


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion