Nun auch noch mein Ketchup dazu (Plauderei)
Hallo an alle,
dies ist kein persönlicher Angriff oder dergleichen, sondern nur etwas Info, um bei den Beteiligten etwas Nachdenklichkeit herauszufordern.
Eigentlich wollte ich gar nicht mehr antworten, weil mir dein Stil nicht
gefällt. Ich halte ihn für beleidigend. Aber die Arroganz bezüglich Gas ist
so einfach nicht hinzunehmen. Du bist es, der hier keine Ahnung hat.
Ich bin von Hause aus Ingenieur mit den Fachgebieten Gas, Wasser und
Abwasser. Autogas ist nun mal schwerer als Luft.Ein gestrichene Verbot ist
noch lange keine Zulassung. Wenn eine Tiefgarage keine Lüftung hat kann ein
zündfähiges Gemisch entstehen. Das ist kein veralteter Blödsinn.
Doch, es ist sehr veraltet. Ein gasbetriebenes Fahrzeug wird einer Gasprüfung unterzogen, in der die Gasdichtigkeit bis ins kleinste Detail geprüft wird. Ausserdem wird eine TÜV-Abnahme der Gasanlage gemacht. Somit ist die Gasanlage im Fahrzeug sicherer, als die Benzinanlage...oder wird der Benzintank auf Dichtigkeit beim TÜV geprüft????
Demnach entfällt das Verbot der Einfahrt in Tiefgaragen, weil Gas bewiesen sicherer ist, als herkömmliche andere Treibstoffarten...zumindest im paragraphengeschüttelten Deutschland. Was in anderen europäischen Ländern erlaubt oder verboten ist, steht hier nicht zur Diskussion.
Das Verbot für Gasfahrzeuge ist aus der GAVO genommen worden, da man das
Problem mit einer Be- und Entlüftung der Tiefgarage technisch lösen kann.
Es ist dem Besitzer aber freigestellt, eine Lüftungsanlage zu installieren
oder nicht. Heute entscheidet der Tiefgaragenbesitzer, ob er Gasfahrzeuge
zulässt. Ich habe heute hier in einem Parkhaus in NRW noch nachgesehen. In
der Benutzungsordnung sind Gasfahrzeuge ausgeschlossen. Zuwider Handelnde
haften für entstehend Schäden.
Ich schreibe dies aber auch insbesondere für alle Autogasfahrzeugfahrer,
die ihr Fahrzeug in einer im Keller ihres Hauses gelegenen Garage
abstellen. Deren Gasanlagen entlüften zwar aus dem Fahrzeug heraus, das Gas
bleibt aber in der Garage stehen. Bei einer Explosion zahlt keine
Versicherung!
Doch, die Haftpflichtversicherung des Fahzeugs übernimmt sämtliche Schäden, weil es keine gesetzlichen Verbote mehr gibt (siehe oben).
Alle Fahrzeuge, die Flüssiggasflaschen transportieren, müssen auch heute
noch oben eine Zuluftöffnung haben und im Boden ein eine Öffnung, durch die
eventuell ausgetretenes Gas entweichen kann. Hier ist die Vorschrift vor
einigen Jahren sogar noch verschärft worden. Früher konnte man seitlich
unten ein Entlüftungsgitter anbringen. Heute muss es zwingend im
Fahrzeugboden eingelassen werden.
Flüssiggasflaschen sind keine festen Gasanlagen im Fahrzeug und weil sie nicht fest installiert sind, gibt es da andere Vorschriften. Oder muss ein Gasfahrzeug mit Gastank im Innenraum auch eine Lüftung nach unten haben???
Wir haben in Deutschland einen technisch sehr hohen Sicherheitsstandard
und es ist sehr unwahrscheinlich, dass etwas passiert, aber es kommt doch
immer wieder mal etwas vor.
Das stimmt, aber auch bei Benzin-/Dieselfahrzeugen ist ein Restrisiko vorhanden.
Ausserdem gibt es für Ottonormalverbraucher in keinster Weise eine Vorrichtung, um sich zu Hause aus dem Erdgasnetz oder Flüssiggastank das Gas ins Fahrzeug zu tanken. Bei Erdgas wird ca. 80 Bar gebraucht, um es in den Tank reinzupressen und bei Flüssiggas ca. 8-10 Bar. Und wo bekommt man solche Gaspumpen als Ottonormalverbraucher her????
Allgemein ist in Deutschland der Infostand zum Thema Autogas sehr niedrig und ich kann nur immer wieder empfehlen : Leute, informiert euch erstmal über dieses Thema.
Nette Gasfahrer-Grüße an alle Beteiligten:waving:
Lothar