KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Avatar

Mit dem Kangoo ins Ausland verreisen (Plauderei)

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 750 Tagen) @ Mc Stender

Natürlich, das ist jedes Mal so wenn ein Auto im Totalschaden über die Versicherung reguliert wird: die Versicherung erwirbt das Autowrack, verkauft dieses weiter und stockt auf den Erlös hieraus auf bis auf den Zeitwert des unbeschädigten Autos. Und weil der Versicherungsnehmer meistens schneller entschädigt werden soll, wird die Summe zuerst ausgezahlt, damit der Wagen "verkauft" und die Versicherung sieht zu ihren eigenen Schaden zu minimieren.

Wird nicht anders sein im Ausland. Und in aller Regel wird da nichts "importiert". Die wohl allermeisten Auslandsreisen finden innerhalb der EU statt, da ist auch zumeist der Geltungsbereich dieser Schutzbriefe. Und da sind unsere Besitztümer "Gemeinschaftsware", also bereits in der EU versteuert und verzollt. Für eine Verschrottung und Entsorgung muss der Wagen nicht mehr importiert werden. Um einen Abmeldenachweis muss dann auch die Versicherung als letzte Eigentümerin kümmern und nicht der Halter. DER hat ja an seine Versicherung verkauft.

Axel


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion