
Was ist überhaupt ein neuer Fahrzeugtyp? (Plauderei)
Es steht in keiner EU-Richtlinie, wie der Hersteller das geforderte Tagfahrlicht umsetzen muss. Hab es nicht gefunden.
ECE Regelung Nr. 87.
Es kann auch ganz einfach bei "Zündung an" das komplette Fahrlicht inkl. Rückleuchten eingeschaltet werden, was man nicht mehr ohne weiteres abgeschaltet bekommt.
Mein erste Reflex war dir zuzustimmen. In der genannten ECE ist Tagfahrlicht allerdings auf 400-1200cd beschränkt. Da sind Abblendleuchten deutlich drüber.
Das macht natürlich kaum ein Hersteller...extra Lampen sehen schicker aus und lassen sich besser verkaufen.
Das wäre Billiger als eine zusätzliche Lampe. Meiner Erwartung müssten also viel mehr Fahrzeuge ohne zusätzliche Leuchte rumfahren.
Der bereits genante Lada ist da ganz groß, weil die wirklich nur das umsetzen was sie unbedingt müssen (ABS bekam das Auto erst als es zwingend wurde). Aber selbst da wurde ein zusätzliches Leuchtmittel (Zweifadenlampe) verbaut.
Leider bin ich da mit belastbaren Quellen etwas dünn, kann auch gut sein das ich im Punkt "Abblendlicht ist kein Tagfahrlicht" falsch liege. Ich stimme dir aber in jedem Fall zu das die Abblendleuchte in anderen europäischen Ländern schon früher als Tagfahrlicht genutzt und zwangsgeschalten wurden.
mfg JAU
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No Shift - No Service
ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002