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Tagfahrlicht (Plauderei)

Mc Stender, Hamburg, (vor 2420 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,
@ Lothar
Nochmal.
Es zählt nicht der Text der Bescheibung eines Verkäufers.
Es zählt der Text des Zertifikates / der Zulassung.

Ohne die Kenntnis vom Inhalt (der Tüv hat´s Garantiert und braucht auch die Nummer), ist es nicht mehr und nicht weniger als eine Werbeanzeige.

Deswegen haben die Werkstätten auch häufg das Problem mit fremden Teilen.
Wo ist das Zertifikat / die Zulassung. Darin steht, war relevant ist. *thumbsup*

Nicht in der Werbung eines Verkäufers.

Gruß
Mc Stender


Ps.: Nicht mitführen müssen, heist nicht, einhalten egal. :-D


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