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Letztmalig (Plauderei)

Lotti Karotti, (vor 2420 Tagen) @ Mc Stender

Hallo,
da schau mal.
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Ich zitiere daraus.
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.

Und welchen Verwendungsbereich hat man, wenn anstelle der serienmäßigen Nebelscheinwerfer die Kombination aus Nebelscheinwerfer und Tagfahrlichter an gleicher Einbauposition mit einer genehmigten Tagfahrschaltung erfolgt?

Auszug daraus. Tagesfahrlicht.
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm

Tagesfahrlicht und Positionslicht / Standlichtersatz.
Abstand vom Boden: mindestens 350 mm. Also als Nebelscheinwerferersatz ... Melde ich Nachmessbedarf an.

Die Maße zählen in dem Falle nicht, weil die NW/Tagfahrlichter als Kombination in genau dem Kangoo G2 zugelassen sind!!!

G1, past es nicht.

Waren auch meine Worte zuvor!


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