Tagfahrlicht EU-Richtlinie (Plauderei)
Dann eben doch die echte Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0089&from=DE
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten versagen ab dem 7. Februar 2011 für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 und ab dem 7. August 2012 für neue Fahrzeugtypen der übrigen Klassen die EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung aus Gründen, die sich auf den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen, wenn diese Fahrzeugtypen nicht den Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG in der Fassung dieser Richtlinie entsprechen.
hm...für mich bedeutet der erste Teil des Artikels 2 mit dem letzten Teil des Satzes (alles fettgedruckt), dass alle Typgenehmigungen der Fahrzeugklassen M1 und N1 ab dem 7.Februar 2011 erloschen sind, wenn sie nicht den neuen Vorschriften entsprechen und eine neue Typgenehmigung eingeholt werden muss, die dann besagt, dass die Beleuchtungseinrichtung mit ausgeführt wird.
Im Prinzip haben wir hier die gleiche Situation, wie mit den Reifendruckventilen. Es darf auch kein Neufahrzeug mehr zugelassen werden, wenn die Reifendruckkontrolle, sprich Ventile und die Erkennungselektronik, nicht vorhanden ist.
Auch bei den Ganzjahresreifen hat sich etwas geändert. Da dürfen auch keine Reifen mehr verkauft werden, die das Schneeflockensymbol nicht drauf haben. M+S reicht nicht mehr als Bezeichnung der Ganzjahresreifen. Auch die Reifen unterliegen den EU-Bestimmungen und müssen Typgenehmigungen haben. Die alten Reifen hatten auch eine Typgenehmigung, die ist aber erloschen. Daher auch der Verkauf untersagt.
Aber wir sind ja in einem Klugscheißerforum ....klugscheißen wir weiter
Viele Grüße
Lothar