
Tagfahrlicht EU-Richtlinie (Plauderei)
Dann eben doch die echte Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0089&from=DE
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten versagen ab dem 7. Februar 2011 für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 und ab dem 7. August 2012 für neue Fahrzeugtypen der übrigen Klassen die EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung aus Gründen, die sich auf den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen, wenn diese Fahrzeugtypen nicht den Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG in der Fassung dieser Richtlinie entsprechen.
Daraus ist ersichtlich das die Formulierung in Wikipedia fehlerhaft ist. Das was du so deutlich hervorgehoben hast wird hier als "Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung" gehandhabt. Die Richtlinie schließt damit Neuzulassung nach StVO §21 mit ein. Das sind in der Regel Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt.
mfg JAU
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No Shift - No Service
ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002