KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Straßenverkehrsgefährdung (Plauderei)

Thomas, (vor 5742 Tagen) @ VEC-LOTHAR

... und zusätzlich Straßenverkehrsgefährdung ...

Unsinn. Wie die Überschrift der Vorschrift schon sagt, ist es für Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB - lesen!) erforderlich, daß jemand oder etwas konkret gefährdet wird. Das ist durch illegales Blaulicht nicht der Fall, solange man nicht noch wie ein Henker fährt.

T.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion