§52 StVZO ist richtig (Plauderei)
Hallo
Eigentlich gilt 52 StVZO.
Genau so ist es...da hat JojoonTour völlig Recht
Hier mal den §52 StVZO.
Aber wenn man diesen Paragraphen missachtet, droht keine wirkliche Strafe. Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet nach aktuellen Bußgeldkatalog nur 20 € ( siehe hier )
Aber man muss dabei auch beachten, dass da sehr schnell eine Nötigung und eine Straßenverkehrsgefährdung draus werden kann. Amtsanmaßung wäre das aber auf keinen Fall, da man sich ja nicht als Polizist oder ähnliches ausgibt.
Wenn man allerdings ein nichtfunktionierendes Blaulicht auf dem Dach montiert ist, braucht man gar nichts zu befürchten. Es muss nur in den Fahrzeugpapieren als zusätzlicher Anbau/Aufbau eingetragen werden, da sich die Höhenmaße des Fahrzeugs verändern und das Teil fest montiert wird. Bei Magnet-Blaulichtern entfällt auch das Eintragen.
Hintergrund meiner Frage war eigentlich eine Idee wegen meiner Heckscheibenbeschriftung, die ich ja demnächst ändern wollte.
Hier meine Idee
und eigentlich ein Blaulicht oben drauf mit dem Schriftzug in der Mitte "myKangoo.de"....etwa so wie dieses:
Leider darf man dieses nicht, also ist meine Idee leider auch hinfällig.
Tja...was möchte man alles gerne tun, damit man für eine Website auch richtig auffallen tut, nicht wahr?
Viele Grüße
Lothar