Eindeutig Jein, nur wenn man nicht privat unterwegs ist (Plauderei)
Eigentlich gilt 52 StVZO.
Kenn (und hatte) ähnliches Problem mit gelber Rundumleuchte am Traktor. Wohnsitz im Elsaß und deutschen Traktor (deutsches Nummernschild).
Problem: In Frankreich müssen alle Traktoren auf Hauptstraßen mit gelber Rundumleuchte fahren, in Deutschland darf man eigentlich nicht mal 'ne gelbe Rundumleuchte am Traktor befestigen.
Lösung nach TÜV: Die Lampe muß in D nur eingetütet, sprich abgedeckt werden. War im übrigen auch kein Problem dann so trotz der Lampe TÜV zu bekommen.
Wird mit blauem Lämpchen ähnlich sein..