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Eindeutig Jein, nur wenn man nicht privat unterwegs ist (Plauderei)

JojoonTour, (vor 5744 Tagen) @ Jens

Eigentlich gilt 52 StVZO.

Kenn (und hatte) ähnliches Problem mit gelber Rundumleuchte am Traktor. Wohnsitz im Elsaß und deutschen Traktor (deutsches Nummernschild).
Problem: In Frankreich müssen alle Traktoren auf Hauptstraßen mit gelber Rundumleuchte fahren, in Deutschland darf man eigentlich nicht mal 'ne gelbe Rundumleuchte am Traktor befestigen.

Lösung nach TÜV: Die Lampe muß in D nur eingetütet, sprich abgedeckt werden. War im übrigen auch kein Problem dann so trotz der Lampe TÜV zu bekommen.


Wird mit blauem Lämpchen ähnlich sein..


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