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Eindeutig Jein, nur wenn man nicht privat unterwegs ist (Plauderei)

Jens ⌂, Berlin, (vor 5744 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Jens, ,

Moin Lothar,

wolltest Du darauf hinaus?

" Auf der Website des Bundestages ist eine Pedition eingegangen, die dass Führen von Blaulichtern am PKW für die Fahrt zum Gerätehaus erlauben soll.
Zitat: >>"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Angehörige der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr der Bundesrepublik im Einsatzfalle blaues Blinklicht (Blaulicht) in Form von magnetischen Aufsetzern auf dem Dach oder mit Saugnäpfen an der Innenseite der Windschutzscheibe am privaten PKW anbringen dürfen."< .... Derzeit befindet sich die Pedition in der parlarmetarischen Prüfung und wird von über 500 Personen bereits unterstützt
Aus: http://www.kfv-mittelsachsen.de/de/nachrichten/sonstiges/99-pedition-blaulicht-am-priva...

Magdeburg- Leitende Mitarbeiter von Wehren dürfen seit dem 9. Juli 2007 in Sachsen-Anhalt zu Einsatzfahrten auch mit ihrem privaten PKW zum Einsatzort fahren, die mit Blaulicht und Signalhorn ausgestattet sind. Mit der entsprechenden Genehmigung sind diese Fahrzeuge mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Polizei,Feuerwehr und Rettungswagen. Dies geht aus einem Erlass des Innenministeriums hervor.
Aus: http://www.feuerwehr-harz.de/index.php/neuigkeiten/35/64-blaulicht-jetzt-auch-am-privat...
"

Da scheint eine Hand nicht zu wissen, was die andere treibt.

[image] Wolltest Du dich bewerben?

Gruß
Jens

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KANGOO 1,5 dCi Privilège, EZ 01.12.2003, 3004 193, 1461 ccm, 60 kW/ 82 PS, KC08, granitsilber metallic, Euro 4, [image]


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