Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute? (Plauderei)
Bei deinem Baum: Oft sind die nachfolgenden Fällarbeiten oder Abrissarbeiten mit in der Gebäudevers. mit
drin bei Billgtarifen auch mal nicht.Ob man Dir da bei einem Pilzbefall Dir daraus ein Strick drehen kann, hab ich keine
Ahnung.
Tja, und das ist meine Frage.
Wenn der Baum erwiesenermaßen (!) krank ist (und weitere Schäden anrichten kann), greift die Satzung nicht (Sondergenehmigung).
Gruß Wolfgang
Yeap, mit Sicherheit kannst du den dann fällen! (bzw. wenn du da nix für kannst(weil du nicht darfst) du auch nicht für Schäden haftest)
Die Frage ist nur, ob der Gutachter da niederschreibt: muß gefällt/zurückgeschnitten werden wegen Sturmschaden oder wegen krank.
Ergebnis für den Baum das Gleiche, aber nicht für deinen Geldbeutel 
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