Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute? (Plauderei)
Spar dir das Geld für einen Gutachter und hau den Baum mit Hilfe der Nachbarn um,
Das darf man ohne Genehmigung schonmal gar nicht!
auch Veto!
ist auch abhänig von der Größe, bzw. Stammduchmesser in 1m Höhe.
Ich meine bei uns sind es 30cm . Alles was dünner ist gilt dann quasi als "Buschwerk"
VG
Oliver
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