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Gegenveto (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 4647 Tagen) @ Nico

Spar dir das Geld für einen Gutachter und hau den Baum mit Hilfe der Nachbarn um,


Das darf man ohne Genehmigung schonmal gar nicht!


auch Veto!

ist auch abhänig von der Größe, bzw. Stammduchmesser in 1m Höhe.
Ich meine bei uns sind es 30cm . Alles was dünner ist gilt dann quasi als "Buschwerk" :-D

Es geht um den Baumumfang (!!!) und bei einem Baumumfang ab 80cm in einer Höhe von einem Meter bedarf es einer Fällgenehmigung seites der Ämter, d.h. man sollte so oder so ein Gutachter einschalten, damit entweder der Baum komplett gefällt werden kann oder fachgerecht "gestutzt" wird.
Einfach umhauen ist meist die ganz schlechte Lösung, denn wenn Wolfgang von einer "uralten" Eiche spricht, kann sie unter Umständen sogar in den Naturschutz fallen und ein Verstoß gegen den Naturschutz kann sehr teuer werden.

Viele Grüße

Lothar


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