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Reparatur im Gange (Plauderei)

Dr Frank, (vor 4887 Tagen) @ Kedi
bearbeitet von Dr Frank, ,

Versehentlich überwiesen meinte ich nicht, sondern versehentlich die MwSt abgezogen. Uns steht auf Grund des Totalschadens der Betrag mit MwSt zu, auch ohne Reparatur.


Hallo Kedi,

nein, diesen Anspruch hast Du nicht, und Deine Versicherung hat bislang alles richtig gemacht!

Such mal im Internet, dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung:

Bei solchen VK- (Total-) Schäden wird die MWSt. rechtmäßig einbehalten, wenn keine Reparatur erfolgt, oder kein neues Fahrzeug gekauft wird.

Wenn das doch noch erfolgt, kann man sich die anteilige MWSt. auch noch nachträglich erstatten lassen.

Wir hatten vor Kurzem einen VK Totalschaden, und deshalb sind wir bestens informiert.
Letztendlich, nach ein paar Iterationen, haben wir alles zurückbekommen von der Versicherung.
Man muß aber explizit nachhaken wegen der MWSt., und die entsprechenden Belege einreichen.

PS: Dieser Umstand findet sich tatsächlich in dem klasse Link von Horst, natürlich ganz am Ende des Dokumentes.


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