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Achtung, 44 Bilder! (Plauderei)

Horst, (vor 4926 Tagen) @ Kedi
bearbeitet von Horst, ,

Hallo,
im Gutachten steht regelbesteuert!
Also darfst Du nur die 5798,22 und nicht die 6900 ansetzen.
Es sei denn Du kaufst ein Auto und es fällt dabei die MWst an( hypotetisch ), nur dann
zahlt die Versicherung die aus.

Mir kommt das mit der Regelbesteuerung aber spanisch vor,
bei einem 6 Jahre altem Wagen hätte ich differenz oder gar keine besteuerung
erwartet. Unter umständen hilft da verhandeln.
Ich schätze in einem Gegengutachten in deinem Auftrag
würde das anders drinstehen.

Ich würde die Versicherung auf den Abzug besteht etwas verunsichern und beim Gutachter anrufen,
sebstsicher anrufen, das er sich vertan hat bei der Besteuerung.
Du hast doch kein Nutzfahrzeug, sondern die Familienversion.
Beim Rapid wird wohl die Regelbesteuerung richtig sein, denn
den verkaufen ja in der Regel Firmen an den Händler.
Dadurch sind due beim Verkauf dann auch wieder regelbesteuert.

Wenn dass nicht hilft bleibt der Rechtsweg, kann mir aber nicht vorstellen, dass
es wirklich nötig wird.


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