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Achtung, 44 Bilder! (Plauderei)

Kedi, (vor 4911 Tagen) @ Horst

Hallo,
im Gutachten steht regelbesteuert!
Also darfst Du nur die 5798,22 und nicht die 6900 ansetzen.
Es sei denn Du kaufst ein Auto und es fällt dabei die MWst an( hypotetisch ), nur dann
zahlt die Versicherung die aus.

Hallo Horst,

ich habe deshalb den Gutachter eben angerufen. Er sagte mir, dass das bei Fahrzeugen bis 7 Jahre so ins Gutachten geschrieben wird, für uns aber nichts zu bedeuten hat. Für uns gelten also die Zahlen inkl. MwSt, in diesem Fall 6900 - 1790 - 300 = 4810 Euro, die wir definitiv ausgezahlt bekommen.
Das ausführliche Gutachten habe ich mittlerweile auch per Mail erhalten und da steht weiterhin noch: "Vergleichbare Fahrzeuge werden überwiegend regelbesteuert angeboten."

Also so gesehen, scheint das Gutachten wohl in Ordnung zu sein. Oder glaubt jemand, dass ein Gegengutachten was bringt, außer die Kosten die man dafür tragen muss? ;)

Meiner Meinung nach gibt es 3 Optionen:
1. Fahrzeug bei der Werkstatt reparieren lassen für vermutlich > 7600 Euro, mit 6 Jahre Garantie auf die Lackierung (fürn Boppes). Mir wurde von Außenstehenden gesagt, dass die Werkstatt sehr gut und gründlich arbeitet.
2. Fahrzeug verkaufen durch die Versicherung, Auto wäre weg und wir hätten 6900 - 300 = 6500 Euro in der Tasche.
3. 4800 Euro einstecken, Auto auf eigene Faust reparieren bzw. günstigere Werkstatt finden.


Option 1 schließe ich aus. Die Extrakosten belaufen sich auf 1000 Euro Tendenz steigend.
Option 2 schließe ich ebenfalls aus. Im Januar wurde Zahnriemen, Wapu für 1200 Euro gemacht. Für 6500 bekomme ich zwar ohne Probleme ein vergleichbaren Kangoo, aber man weiß ja nie was dran ist...
Option 3 wäre meine Wahl! Es wäre doch gelacht, wenn man die Karre für 4800 Euro nicht wieder hinbiegen kann.

So würde ich das meinen Altvordern verklickern. Gute oder schlechte Beratung?


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