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Drängler und Co. (Plauderei)

Kangulan, (vor 5681 Tagen) @ Nico

Hallo Oliver,

Hier liegt ein schwerer Irrtum vor: Verkehr ist nicht das was sich auf einer der Fahr- oder Überholspuren tut, sondern das was sich auf allen gemeinsam bewegt. Das heißt: auch wenn du dich auf der ersten oder gar zweiten oder dritten Überholspur befindest ist alles was sich vor dir bewegt - egal wie weit rechts auf der Straße - eben vor dir und hat daher Vorfahrt . Natürlich muss jeder sich umgucken, ob die Spur, auf die er wechseln will frei ist. Aber wenn die in vernünftiger Weise nach hinten frei ist muss der sich einen Dreck drum scheren, ob in 1 km Entfernung ein Fahrzeug mit deutlich über Richtgeschwindigkeit herangeflogen kommt.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
§7 Abs. 5 Stvo. wiederspricht dem m.E.

Nein, tut es nicht, es ist ausdrücklich von "Gefährdung" nicht von "Behinderung" die Rede. Daher schrieb ich ja "in vernünftiger Weise nach hinten frei" das bedeutet für mich dass ich maximal dann 'rausziehe, wenn der rasante Fahrer von hinten dadurch zu einer leichten Bremsung gezwungen wäre, keinesfalls wenn es ein starkes Bremsen bedeutet.

Ich halte es immer so, dass ich bei schnelleren Platz mache. Egal was man für ein Auto fährt, es wird immer einen schnelleren geben. Egal ob erlaubt oder nicht, ich lass ihn fahren. Ist sein Geld und Leben [...]

Das ist eine sehr vernünftige Haltung, die ich auch pflege. Zumindest wechsle ich bei mit Abstand fahrenden Fahrzeugen auf rechts liegenden Spuren auch in kleinere Lücken um die Hochdruckheinis vorbei zu lassen. Wenn ich aber am Ende der Lücke angekommen bin ziehe ich aber auch wieder 'raus, auch wenn da noch einer der Eiligfraktion übrig ist. Der kommt dann eben erst bei der nächsten Lücke vorbei und die paar Sekunden, die mein Überholvorgang dauert kann der auch mal mit nur 120 fahren, da muss er nicht 100 schneller sein. Wer vorausschauend mit über Richtgeschwindigkeit unterwegs ist muss eben die Überholmanöver vor ihm Fahrender einkalkulieren.

Ebenso §7 Abs 5 Stvo, wenn Du nicht rechtzeitig ankündigst und rausziehst obwohl der andere "100" schneller ist. Gefährest Du ihn.
siehe auch: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
§5 Abs. 4 Ausschluss der Gefährdung des Nachfolgendes Verkehrs.

Auch hier gilt natürlich meine Grundregel "in vernünftiger Weise nach hinten frei". Dass ich immer durch Blinken meine Absicht rechtzeitig kund tue ist für mich selbstverständlich.

m.E. vollkommen egal ob da einer Schwachsinnige 250 fährt oder nur 10km/h schneller ist als Du, wenn Du ihm mit gemütlichen 120 vor die Karre ziehst weil Deine Lücke zu Ende ist, dann ist das Gefährdung und grob fahrlässig.
[...] m.E. ist das bewusste Rausziehen (obwohl man weiss, dass der andere schneller ist ) Nötigung.

Wenn der Rasante auf der 2. Spur mich vorsätzlich ausbremst ist es Nötigung durch ihn - er MUSS mich 'rauslassen, wenn ich vor ihm auf der Straße bin. Wenn der Verkehr so dicht ist, dass eine gegenseitige Behinderung nicht mehr vermeidbar ist bedeutet die Forderung nach einer der Situation angepassten Fahrweise die Wahl einer geeigneten Geschwindigkeit. Und das bedeutet nicht, dass der rechts 120 Fahrende auf 80 abbremsen muss, sondern dass der links 180 Fahrende von sich aus auf 120 verzögern muss.

Gruß Uwe


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