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Gesetzesurteile Baujahr /Erstzulassung (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Nebel-Jonny, (vor 6721 Tagen) @ paul_meier


Als Antwort auf: Re: Postkutsche keine Garantie? von paul_meier am 12. Dezember 2006 20:47:53:

x4/46908.htm

Baujahr und Erstzulassung können schon weit auseinander klaffen.
Beispiel gefällig?
Mein Motorrad:
Baujahr 1994
Erstzulassung 1996

Trozdem `ne Geile Karre!


Was ich dazu im Net entdeckt hab skrupeloser Verkäufer wenn der das auch wußte.
Interessant Baujahr des Fahrzeuges geht nur aus der Fahrgestellnr. hervor .Aber wer weiß das schon sicher der Verkäfer dieser Schurke.
Der muß bluten.....

Gebrauchtwagen, Baujahr, Erstzulassung, Sollbeschaffenheit (OLG Karlsruhe 26.5.2004 1 U 10/04)
Wenn die Vertragsparteien beim Verkauf eines Gebrauchtwagens das Datum der Erstzulassung in den Vertragstext aufnehmen, gehört es zur vereinbarten Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, dass das Datum der Herstellung jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht.

Liegt zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs eine Zeitspanne von zweieinhalb Jahren, darf der Verkäufer es nicht bei der Nennung des Datums der Erstzulassung belassen, sondern muss auch ohne ausdrückliche Nachrage über das tatsächliche Alter des Fahrzeugs informieren.
OLG Oldenburg, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 6 U 155/05

OLG Oldenburg, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 6 U 155/05

x4/46908.htm


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