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Vorschriften (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Lotti Karotti, (vor 960 Tagen) @ tidi

Hallo Tim

Dazu hätte ich noch zwei Fragen:
Du arbeitest doch im Bereich der weißen Ware, wenn ich das richtig erinner.

Nicht mehr....habe aufgrund schwerer Krankheit die Teilhabe am Arbeitsleben erhalten und erfolgreich umgeschult.


Wie oft hast Du die Isolationsmessung durchgeführt und wie oft gab es danach Handlungsbedarf?

Nach jedem technischen Eingriff in das Gerät, also wenn das Gerät geöffnet wurde. Isolationsmessung mit Ausdruck des Messprotokolls für den Kunden. Handlungsbedarf danach? Zu den Reparaturfolgen niemals. Darum erfolgt ja auch die Messung, damit man die UVV eingehalten hat und später nicht belangt werden könnte. Nebenbei erzeugt das ein gutes Gewissen, wenn der Auftrag erledigt ist.


Falls ein Schaden aufgrund unterlassener Messung nicht entdeckt wurde, müsste nicht der FI Schalter bei der Inbetriebnahme ansprechen?

Er müsste, aber der FI kann auch defekt sein und nicht auslösen. Dazu mal eine kurze Fehlerbeschreibung: Kunde packt im Keller die Heizungsrohre an und fängt sich gewaltig eine. Firma wird angerufen und sofort 2 Monteure dorthin. Einer davon war ich. Fehler gesucht und Vermutung, dass kein Potentialausgleich im Haus vorhanden ist. Aber Fehlanzeige, alles war ordnungsgemäß geerdet. Bei der Fehlersuche den Staberder im Garten gesehen, der am Dampfen war...knüppelheiß. FI von Hand abgeschaltet, Isolationsmessungen durchgeführt und Fehler in der Tauchpumpe im Kellerschacht gefunden. Warum hat nun der FI nicht abgeschaltet? Weil mechanisch defekt und daher keine Abschaltung möglich war. Neuen FI eingebaut, Fehler Tauchpumpe beseitigt und erneut eine Isolationsmessung gemacht.

Also ist darauf kein Verlass, ob nun der FI beim Fehler abschaltet. Es steht zwar drauf, dass er monatlich zu testen ist, aber der Kunde kann nur von Hand das Ding ausmachen, nicht selbst ein Fehler für die Test-Auslösung einbauen.

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) können also Unfälle verhüten, aber nicht gänzlich ausschließen. Die UVV zu missachten setzt alles ausser Kraft....als wenn man die Ampeln auf einem Schlag wegnimmt. Ampeln sollen ja auch Unfälle verhüten. Eine Missachtung setzt das aber ausser Kraft.

Gruß

Lothar


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