Typenoffene Freie Werkstatt -Reinfall ! (Plauderei)
Horst,
ich denke, ich habe nur über die Garantie einer ausgeführten Arbeit am Fahrzeug gesprochen. Und es geht mir nur darum, dass die WS nachbessern muss. Sind die unfähig, wird eine andere fähige WS die Arbeit ausführen, wärend die unfähige WS dir das Geld für die misslungene Reparatur zurück geben muss bzw. du es evtl. einklagst. Ich denke, im Link ist das auch recht leicht erklärt.
Und was nun, wenn es durch die misslungene Reparatur einen Motorschaden gibt? Ich denke, da liegen die Fakten auf dem Tisch und die WS wird wohl für den Schaden haften müssen, sonst würde ich nicht mehr an das Rechtsystem in diesem Lande glauben.
Ich bringe mein Fahrzeug in die WS, um es zu reparieren/instandzuhalten und nicht um es zerstören zu lassen.
Mit dem alten Zahnriemen wird der Beitragseröffner wohl längerfristiger fahren können, als mit einem neuen, eiernden Zahnriemen.
Hier wurde eindeutig etwas vergessen festzuziehen o.ä.
Und mir wäre in diesem Falle lieber, wenn es der Vertragshändler verbockt hätte, sonst könnte man fast von Selbstverschuldung sprechen, wenn man zur freien "Meisterwerkschaft" mit einem Franzosen geht.
Horst, ich will dir dein Können rund ums Fahrzeug nicht absprechen und glaube, dass du diese Arbeit besser erledigst, als so manche "Meisterwerkstatt" oder Tanke.
Hilfe und Infos
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