Sonderrechte (Plauderei)
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
Also...die Zivilpolizisten durften so handeln. Aber: Die Behinderung des Einsatzes war für URPES nicht erkennbar, demzufolge muss er auch nicht mit einer Strafe rechnen...auch nicht wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Ratschlag: Sollte doch ein Bußgeldbescheid kommen, dann unbedingt über einem Anwalt den Bescheid anfechten.
Noch etwas zur Aufgabe der Polizei:
http://dejure.org/gesetze/PolG/1.html
Und sie dürfen sogar noch mehr:
http://dejure.org/gesetze/PolG/2.html
http://dejure.org/gesetze/PolG/4.html
Hilfe und Infos
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