Fahrspurwechsel mit Gefärdung (Plauderei)
Sonderrechte haben Sie auch ohne Blaulicht! § 35 StVO
da heisst es aber auch:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
jemand der nach außen nicht als Polizei erkennbatr mit 160km/h auf einer 100km/h Strecke fährt berücksichtigt die öffentliche Sicherheit und Ornung überhaupt nicht.
VG
Oliver
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