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Fahrspurwechsel mit Gefärdung (Plauderei)

Nico, (vor 5253 Tagen) @ Der Henrik


Sonderrechte haben Sie auch ohne Blaulicht! § 35 StVO


da heisst es aber auch:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

jemand der nach außen nicht als Polizei erkennbatr mit 160km/h auf einer 100km/h Strecke fährt berücksichtigt die öffentliche Sicherheit und Ornung überhaupt nicht.

VG
Oliver


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