KangooLogo
[ Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] [ Kleinanzeigen ]
[ Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Fahrspurwechsel mit Gefärdung (Plauderei)

Der Henrik, (vor 5255 Tagen) @ KST -- (Admin)

Doch, sie dürfen/durften so handeln...auch ohne Blaulicht. Allerdings wird zu Beweiszwecken ein Video von dem Verfolgungseinsatz existieren. Und genau dieses Video sollte nun per Anwalt angefordert werden. Dort sind nämlich alle relevanten Dinge drauf zu erkennen...mit Geschwindigkeiten und auch Abstandsberechnungen.


Nein. Für Polizei und andere gilt, dass diese Sonderfahrten mit Wegerecht (heißt andere müssen Platz machen) nur und ausschließlich mit Martinshorn UND Blaulicht fahren dürfen.

Sonderrechte haben Sie auch ohne Blaulicht! § 35 StVO

Sofern keine sichtbare Einsatzfahrt statt gefunden hat, hat definitiv die Polizei die Schuld auf ihrer Seite.

Es gibt, siehe oben, genug Gründe für die Polizei den § 35 auch ohne Blaulicht und Horn in Anspruch zu nehmen!

Und wenn der Abstand zur Polizei hinter dir ok war und du nach bisschen Beobachtung von jenem der Meinung warst, er wäre langsam genug (wovon aufgrund der erlaubten Geschwindigkeit auszugehen wäre)

§ 1 StVO, Du mußt mit den Fehlern anderer rechnen, kannst NICHT davon ausgehen, das andere immer alles richtig machen....

, hätte nichts gegen einen Überholvorgang gesprochen.


Ich bin kein Anwalt und mache meine Aussagen an geltenden Gesetzen fest.

Nenne bitte mal die entsprechenden Fundstellen!

Und mit Fahrt mit Blaulicht/Sonderrechte, kenne ich mich aus.

Nein


MfG
Kaj


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion