Fahrspurwechsel mit Gefärdung (Plauderei)
Doch, sie dürfen/durften so handeln...auch ohne Blaulicht. Allerdings wird zu Beweiszwecken ein Video von dem Verfolgungseinsatz existieren. Und genau dieses Video sollte nun per Anwalt angefordert werden. Dort sind nämlich alle relevanten Dinge drauf zu erkennen...mit Geschwindigkeiten und auch Abstandsberechnungen.
Nein. Für Polizei und andere gilt, dass diese Sonderfahrten mit Wegerecht (heißt andere müssen Platz machen) nur und ausschließlich mit Martinshorn UND Blaulicht fahren dürfen.
Sofern keine sichtbare Einsatzfahrt statt gefunden hat, hat definitiv die Polizei die Schuld auf ihrer Seite.
Und wenn der Abstand zur Polizei hinter dir ok war und du nach bisschen Beobachtung von jenem der Meinung warst, er wäre langsam genug (wovon aufgrund der erlaubten Geschwindigkeit auszugehen wäre), hätte nichts gegen einen Überholvorgang gesprochen.
Ich bin kein Anwalt und mache meine Aussagen an geltenden Gesetzen fest. Und mit Fahrt mit Blaulicht/Sonderrechte, kenne ich mich aus.
MfG
Kaj
--
![[image]](https://img.mykangoo.de/alt/bilder/kangootoeclipse.png)
Hilfe und Infos
]