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Parkhaus Einstellbedingungen (Plauderei)

Diesellok, (vor 5285 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, daß man zwar reinfahren kann, wie´s einem gefällt, man im Schadensfall aber dran ist, weil man der Parkhausordnung zuwider gehandelt hat - ob sie nun gesetzlich verankert ist oder nicht ?

Was die Meisten z.B. auch nicht wissen, ist : Wenn man in einen Bus einsteigt, erkennt man damit automatisch die Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens an, auch wenn die nicht im Bus angeschlagen sind. ( Dann bräuchten Busse nämlich keine Fenster mehr, die wären eh überdeckt. ;-) ) Und wenn man sich nicht an die Beförderungsbestimmungen hält ( die allerdings für jedes sozialkompetente Lebewesen selbstverständich sein sollten ), kann man - sogar ohne Erstattung des Fahrpreises - rausgeschmissen werden.

Das jetzt auf ein Parkhaus übertragen, bedeutet, daß Dein Kangoo, sobald als Gasauto identifiziert, aus dem 5. Stock geschoben wird ! :-D

Bis die Tage, Ralph


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