Parkhaus Einstellbedingungen (Plauderei)
Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, daß man zwar reinfahren kann, wie´s einem gefällt, man im Schadensfall aber dran ist, weil man der Parkhausordnung zuwider gehandelt hat - ob sie nun gesetzlich verankert ist oder nicht ?
Was die Meisten z.B. auch nicht wissen, ist : Wenn man in einen Bus einsteigt, erkennt man damit automatisch die Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens an, auch wenn die nicht im Bus angeschlagen sind. ( Dann bräuchten Busse nämlich keine Fenster mehr, die wären eh überdeckt.
) Und wenn man sich nicht an die Beförderungsbestimmungen hält ( die allerdings für jedes sozialkompetente Lebewesen selbstverständich sein sollten ), kann man - sogar ohne Erstattung des Fahrpreises - rausgeschmissen werden.
Das jetzt auf ein Parkhaus übertragen, bedeutet, daß Dein Kangoo, sobald als Gasauto identifiziert, aus dem 5. Stock geschoben wird !
Bis die Tage, Ralph
Hilfe und Infos
]