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Parkhaus Einstellbedingungen (Plauderei)

stb, (vor 5287 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Woll´st mir jetzt ans Bein pinkeln, oder wie?
Ich habe noch niemals die AGB´s vor den Einlaßschranken gesehen. Diese befinden sich im Innern des Parkhauses und dann bin ich ja schon eingefahren und habe meine Parkgebühr bezahlt, also einen Vertrag abgeschlossen.
Deine generelle Aussage "Du darfst mit Gasfahrzeugen sowieso nicht ins Parkhaus" ist absolut falsch.
Lies dir das durch und sei nicht immer so auf Krawall gebürstet:
http://www.autogas.us/parken.html?parken-2.html

Gruß

Lothar

also bei uns (Österreich) findet sich (immer?) auch ein Schild, dass mit flüssiggasbetriebene Fahrzeuge nicht erlaubt sind - meist VOR der Abfahrt in die TG...

Wegen den AGB's verhält es sich so, dass (sofern sie erst beim Schranken angeschlagen sind), Dir der schadfreie Rücktritt möglich sein muss. Praktisch wird das so gemacht, dass Dir innerhalb einer angemessenen Zeit die kostenfreie Ausfahrt möglich ist.

Wegen der Einfahrtshöhe: War mal mit einem Hiace-Bus in Berlin in einer Garage, max. zul. Höhe war 1,90m - Bus war höher. GSD war dort ein Kerl im Hütterl - der meinte es ginge mit unseren 1,98m, nur wir sollten bei den Neonröhren aufpassen, die hingen teilweise auf den 1,90m - und es gab vereinzelt Parkplätze, die durch abeghängte Rohre so niedrig waren. Wenn aber einer vor dem Auto herginge hat er kein Problem - wenn wir eine Neonröhre mitnehmen, müssten wir sie halt bezahlen...

Einer von uns ist dann wie bei "Lohn der Angst" vor dem Bus hergegangen und hat aufgepasst, - und gut ist's...


Wie üblich - mit Reden funktionierts meistens - aber die AGBs des Betreibers sind halt die Spielregeln...


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