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Parkhaus Einstellbedingungen (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5286 Tagen) @ Der Henrik

Vereinzelt gibt es noch hartnäckige Privatbetreiber, die es einfach nicht wahrhaben wollen, dass die Gasanlagen in Fahrzeugen sicherer sind, als die Benzinanlagen. Mich stört sowas sehr wenig...ich fahre einfach dort auch hinein. Schließlich bin ich dann ein Parkkunde und zahle meine Parkgebühr. Sollte mich vor der Einfahrt mal jemand fragen, ob ich ein Gasfahrzeug habe, dann verneine ich das und fahre ein :-D

Und Du willst nicht warhaben, daß Du mit dem Betreiber einen "Parkvertrag" abschließt. Zu SEINEN Bedingungen! Da brauchts kein Gesetz, wenn der Betreiber Gasfahrzeuge ausschließt dann mußt Du das akzeptieren. Der Betreiber verzichtet dann bewußt auf Dich als zahlenden Kunden!

Aber Du weißt ja eh alles besser.....

Woll´st mir jetzt ans Bein pinkeln, oder wie?
Ich habe noch niemals die AGB´s vor den Einlaßschranken gesehen. Diese befinden sich im Innern des Parkhauses und dann bin ich ja schon eingefahren und habe meine Parkgebühr bezahlt, also einen Vertrag abgeschlossen.
Deine generelle Aussage "Du darfst mit Gasfahrzeugen sowieso nicht ins Parkhaus" ist absolut falsch.
Lies dir das durch und sei nicht immer so auf Krawall gebürstet:
http://www.autogas.us/parken.html?parken-2.html

Gruß

Lothar


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