Generalstreik ist verboten,..grundsätzlich ja, aber.... (Plauderei)
...es gibt eine Ausnahme. Hier ein Auszug aus Wikipedia:
Zulässigkeit
In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig. Der Politische Generalstreik ist allerdings nicht ausdrücklich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verboten, sondern wurde durch Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen. Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war. Die einzige Ausnahme folgt aus Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Dieser Passus, der einen Generalstreik zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässt, wurde auch in Erinnerung an die erfolgreiche Niederschlagung des Kapp-Putsches 1920 durch eine solche Maßnahme in das Grundgesetz eingefügt.
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