Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt? (Plauderei)
und das Warndreieck gehoert auch dazu, also beschraenkt sich das nicht auf den Warnblinker.
Da wir aber weder die Situation genau kennen, noch die juristische Auslegung von 'fahrlaessig' in allen Bandbreiten realistisch einschaetzen koennen (ausser jemand hier ist Richter oder Anwalt), halte ich die Spekulationen hier fuer ziemlich ueberfluessig. Keiner kann voraussagen, wie er sich in solchen Situationen tatsaechlich verhaelt, da kann man schon mal etwas 'falsch' machen.
Thomas
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