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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt? (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5694 Tagen) @ Nordlicht72
bearbeitet von VEC-LOTHAR, ,

Hallo Katja,

das würde aber dann bedeuten, dass man für die Erste Hilfe indirekt bestraft werden würde, nur weil man etwas übersehen/vergessen/falsch gemacht hat. Wäre es dann nicht besser, von vornherein auf die Erste Hilfe zu verzichten und im Auto zu warten, bis professionelle Hilfe eintrifft?...was aber wiederum unterlassene Hilfeleistung wäre.

Manchmal ist unser Gesetz einfach Sch...!!! Da hilft man einem verletzten Kind und muss hinterher noch per Gericht sein Recht durchsetzen. *kopfschüttel*
Kann so was nicht eindeutig festgelegt sein????
Jeder von uns kann in diese Situation kommen und viele Menschen reagieren dann nicht so, wie es sein sollte...eben menschlich und nicht nach Vorschriften.

Viele Grüße [image]

Lothar

Nachtrag:

Aus dieser Seite zitiert:

"Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn dem Ersthelfer ein persönlicher Vorwurf gemacht werden kann, das heißt, wenn der Ersthelfer leichtfertig bei der Durchführung der Hilfeleistung gehandelt hat. Dazu muss der Ersthelfer zwar nicht bewusst gegen eine Rechtsnorm verstoßen haben; bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können.

Davon ist nur in Ausnahmefällen auszugehen; so wenn ganz offensichtlich erforderliche und auch mögliche Maßnahmen nicht ergriffen werden, wie beispielsweise das Absichern einer Unfallstelle auf einer stark befahrenen Strasse, wodurch es zu weiterem Personenschaden kommt."

Unfassbar, oder?


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