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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt? (Plauderei)

Nordlicht72, Schleswig, (vor 5691 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hi.

Naja, da hast du schon Recht, manchmal hängt man hier echt in der Luft, obwohl vermeintlich alles geregelt ist. :-|

Aber es ist eben so, wie Axel es geschrieben hat: Zuerst muss die Unfallstelle abgesichert werden, dann kann man helfen. Das man die Tür schließt und die Warnblinkanlage einschaltet, ist eigentlich das Mindeste. Auch bei emotionalem Stress sollte man sich als Ersthelfer soweit in der Gewalt haben, dass man wenigstens sich selbst nicht noch zusätzlich gefährdet. Stell dir vor, es wäre ein LKW gewesen, der ungebremst in das Auto der Ersthelferin kracht...

Mir wurde damals bei meinem Erste-Hilfe-Kurs für den Busführerschein gesagt, wenn man sich als Ersthelfer nicht halbwegs unter Kontrolle hat, sollte man es tatsächlich besser sein lassen, bevor man es schlimmer macht. Dann lieber nur den Krankenwagen rufen, damit hat man seine "Pflicht" erfüllt und kann zumindest nicht wegen unterlassener Hilfeleistung drankommen.

Man kann die Tatsache, dass man Ersthelfer am Unfallort ist, ja schlecht als Entschuldigung für seine eigenen Fehler hernehmen. Ein Bekannter von mir hat nach einem Unfall Erste Hilfe geleistet und war danach verdientermaßen seinen Lappen für eine Weile los, weil der Vollpfosten besoffen im Auto unterwegs war. Das ist jetzt zwar ein Extremfall, aber es macht deutlich, dass es keine Universalentschuldigung sein kann, dass man an einem Unfall nicht einfach vorbei fährt. Gerade in solchen Situationen sollte das Hirn in Betrieb bleiben.

Gruß, Katja

--
Sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Teilnehmer Kangootreffen Eifel 2011
G1Ph2 1,2 16V 75 PS EZ 05/2003 180.000 km petrolblau

G1Ph2 1,6 16V 95 PS Automatik EZ 11/2007 171.000 km kirschrot metallic


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